Normen & Vorschriften

Baugrubensicherung: Methoden, Pflichten und Kosten im Überblick

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Redaktion Hoch- und Tiefbauunternehmen

Warum Baugrubensicherung keine Option, sondern Pflicht ist

Ab einer Aushubtiefe von 1,25 Metern ist eine Sicherung der Baugrube gesetzlich vorgeschrieben (DIN 4124). Bei bindigen Böden kann schon ab 0,80 Meter ein Verbau nötig sein. Die Unfallstatistik zeigt: Baugrubenunfälle sind nach wie vor eine der häufigsten Todesursachen auf Baustellen.

Die gängigsten Verfahren

1. Böschung

Das einfachste Verfahren: Die Baugrubenwände werden abgeböscht, sodass sie von selbst stabil bleiben. Der Böschungswinkel richtet sich nach der Bodenart — bei Sand flacher als bei Lehm. Vorteil: Günstig. Nachteil: Braucht viel Platz.

2. Verbau mit Kanaldielen

Stahl- oder Holzdielen werden seitlich in den Boden getrieben und mit Steifen gegeneinander verspannt. Standard bei Leitungsgräben bis 4 Meter Tiefe. Kosten: 30-80 EUR/m² Wandfläche.

3. Spundwandverbau

Stahlprofile (Spundbohlen) werden ineinandergreifend in den Boden gerammt oder vibriert. Geeignet für tiefe Baugruben und bei hohem Grundwasserspiegel. Kosten: 100-250 EUR/m² — plus Rammgerät.

4. Bohrpfahlwand

Für besonders tiefe oder enge Baugruben: Überschnittene Bohrpfähle bilden eine wasserdichte Wand. Teuer (200-400 EUR/m²), aber bei innerstädtischen Projekten oft die einzige Option.

Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Bauherrn und beim ausführenden Unternehmen gemeinsam. Der Bauherr muss ein Bodengutachten beauftragen, das Unternehmen muss die Sicherung fachgerecht ausführen. Bei Unfällen haften beide.

Unser Tipp

Sparen Sie nicht an der Baugrubensicherung. Ein Bodengutachten kostet 1.500-3.000 EUR und gibt Planungssicherheit. Ohne Gutachten planen Tiefbauer mit dem schlechtesten Fall — und das wird teurer als das Gutachten.

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