Abbruch ist mehr als "kaputt machen"
Kontrollierter Rückbau ist ein Fachgebiet mit eigenen Regeln, Genehmigungen und Risiken. Wer ein Gebäude abreißen möchte, muss einiges beachten — von der Baugenehmigung bis zur Schadstoffentsorgung.
Schritt 1: Abbruchgenehmigung beantragen
In den meisten Bundesländern ist eine Abbruchgenehmigung erforderlich. Sie wird bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt. Benötigte Unterlagen:
- Lageplan und Fotos des Gebäudes
- Abbruchkonzept (Art und Weise des Rückbaus)
- Schadstoffgutachten (Asbest, KMF, PAK, PCB)
- Standsicherheitsnachweis für Nachbargebäude
- Entsorgungskonzept
Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen. Kosten: 200-1.500 EUR je nach Gemeinde und Objektgröße.
Schritt 2: Schadstoffuntersuchung
Vor jedem Abbruch muss ein Schadstoffgutachten erstellt werden. Besonders bei Gebäuden vor 1990 finden sich häufig Asbest (Fassadenplatten, Dacheindeckung, Rohrisolierung) und KMF (Mineralwolle). Die Sanierung von Schadstoffen vor dem Abbruch ist Pflicht und kann erhebliche Zusatzkosten verursachen.
Schritt 3: Der eigentliche Abbruch
Je nach Gebäude und Lage kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz:
- Maschineller Abbruch: Bagger mit Abbruchzange, Hydraulikhammer. Standard für freistehende Gebäude.
- Rückbau von Hand: Bei beengten Verhältnissen oder wenn Nachbargebäude geschützt werden müssen.
- Sprengung: Nur bei sehr großen Bauwerken, selten und genehmigungspflichtig.
Typische Kosten
- Einfamilienhaus (unterkellert, 120m²): 15.000-35.000 EUR
- Mehrfamilienhaus (3-4 Etagen): 40.000-100.000 EUR
- Gewerbehalle (500m²): 20.000-50.000 EUR
- Schadstoffsanierung: 5.000-30.000 EUR zusätzlich
Der größte Kostentreiber sind Schadstoffentsorgung und der Transportweg zur Deponie.
Unser Tipp
Beauftragen Sie zertifizierte Abbruchunternehmen. Diese kennen die Genehmigungsverfahren, haben die nötige Versicherung und entsorgen fachgerecht. Billigangebote von nicht-zertifizierten Firmen können teuer werden — insbesondere wenn Schadstoffe unsachgemäß entsorgt werden.
Den passenden Dienstleister finden
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