Ismat “abumirov” Ghazi
29. January 2026
Der Umgang mit 50 Jahren Mitgliedschaft lässt viele Fragen offen. Ich wohne seit 1975 im selben Haus. Anfangs als Gemeinnützige Baugesellschaft war alles in Ordnung . Ich bediente als 32 jährig sogar älteren Mitglieder und servierte Kaffee und Kuchen in der Altstadt, Heiliggeiststr.15-17 Ich wundere mich nun über den Umgang mit alten Mietgliedern wie mir, wenn es um Schadenmeldungen geht, die zwar zu Kenntnis genommen aber ignoriert werden. Wenn die Heizung oftmals ausgefallen war, musste ich an Feiertagen und Wochenenden im kalten Wohnzimmer und Minus Temperaturen mit Decken ausharren und das war jeden Winder der Fall. Frage: womit hat man das verdient, hat man etwa ausgedient? Im diesem Zusammenhang sei auf §240 StGB (Nötigung, Entmietung) hinzuweisen. Eine Klage zur Entmietung wurde 2017 vom Amtsgericht Zurückgewiesen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.