Christian Hofmann
23. September 2020
Professionalität sieht anders aus. Da wird einfach die Grundstückseinfahrt aufgerissen ohne den Eigentümer zu informieren. Eine schriftliche Ankündigung oder zumindest ein Anruf um die Baumaßnahme anzumelden wäre sinnvoll und vielleicht auch notwendig gewesen. Die Einfahrt ist straßenverkehrsrechtlich zugelassen.